Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen ab 2023

Zum 01.01.2023 tritt die Neufassung des JStG in Kraft, das den Kauf von Photovoltaikanlagen für Betreiber vergünstigen wird.
Konkret geht es dabei um die Einsparung des Mehrwertsteuer- bzw. Umsatzsteuersatzes.

Für wen gilt die Steuerbefreiung?
Das JStG gilt für Deutschland und somit für Käufe, bei denen sich Liefer- und Rechnungsadresse in Deutschland befinden. Ein Verkauf mit 0% USt. in andere Länder ist von unserer Seite nicht möglich.

Für welche Produkte gilt die Steuerbefreiung?
Gedacht ist diese Befreiung für Anlagen, die wohnungsnah oder an/auf öffentlich genutzten Gebäuden installiert werden. Genau definiert sind diese im UStG §12 Abs.3
Dementsprechend kann man bei Kauf von Komplettsystemen (außer für mobile Anlagen), Solarmodulen und zum Teil bei Wechselrichtern und Batterien davon ausgehen, dass diese unter die Befreiung fallen.

Wie versichere ich, dass die Anlage an einem gesetzeskonformen Ort installiert ist?
Sie müssen im Bestellprozess diese Bedingungen bestätigen. Nur so ist eine Bestellung bei uns möglich.
Dort bestätigen Sie uns, dass Ihre Anlage die nötigen gesetzlichen Vorgaben erfüllt.


Wie läuft die Bestellung ab?
Sie bestellen einfach online im Shop und bestätigen die Nutzung als Endkunde und die Montage der Anlage in Wohnortnähe. Wir werden dann nach Zahlungseingang die Rechnung erstellen und die Ware an Sie versenden. Abholware kann nach Terminvereinbarung (per Mail) abgeholt werden.